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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08 ER, L 11 B 24/08 AY   

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https://dejure.org/2009,121575
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08 ER, L 11 B 24/08 AY (https://dejure.org/2009,121575)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.03.2009 - L 11 AY 93/08 ER, L 11 B 24/08 AY (https://dejure.org/2009,121575)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. März 2009 - L 11 AY 93/08 ER, L 11 B 24/08 AY (https://dejure.org/2009,121575)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Auch nach der zwischenzeitlich vom BSG aufgegebenen Rechtsprechung vom 8. Februar 2007 (Az: B 9 b AY 1/06 R) wäre die Entscheidung in diesem Verfahren nicht anders ausgefallen.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf abgestellt, dass eine tatsächliche Verbundenheit bestehen muss, um eine schützenswerte Lebens- bzw. Erziehungsgemeinschaft begründen zu können (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002, 2 BvR 231/00, InfAuslR 2002, 171 m.w.N.).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Unbestritten ist es auch, dass Art. 8 EMRK ein "wirkliches", d.h. tatsächlich gelebtes Familienleben voraussetzt (vgl. z. B. EGMR, Urteil vom 18.02.1991, Az 31/1989/191/291, InfAuslR 1991, 149; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl., Rd 648 m.w.N.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 12/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Es reicht aber bereits ein einmaliges Fehlverhalten aus, wobei sich der Leistungsausschluss auf die gesamte Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik bezieht (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juni 2008, Az: B 8 AY 12/07 R; B 8/9b 1/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - L 20 AY 9/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 11 AY 93/08
    Nach der im einstweiligen Rechtsschutz gebotenen summarischen Prüfung bestehen angesichts des anzuerkennenden weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums hier keine Anhaltspunkte, die Verfassungsmäßigkeit der Leistungen nach § 3 AsylbLG anzuzweifeln, (vgl LSG NRW Urteil vom 10. März 2008, L 20 AY 9/07).
  • BSG, 26.08.2008 - B 11 AL 14/08 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2008 - L 11 B 24/08 AL - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
    Hierzu hat das hiesige Gericht bereits mit Beschluss vom 16. März 2009 (- L 11 AY 93/08 ER -) ausgeführt, dass der Kläger "vorsätzlich über seine Identität (Namen und Staatsangehörigkeit) bei der Einreise in die Bundesrepublik im Jahre 1997 getäuscht hat, mit dem Ziel der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer und mit derselben Intention unter Aufrechterhaltung der unrichtigen Personalien und Staatsangehörigkeit ein Asylverfahren für sich beansprucht hat." Auch nach Auffassung des Senats wird der Identitätstäuschung des Klägers ein solches Gewicht beizumessen sein, dass ein Ausschluss von Analogleistungen aller Voraussicht nach gerechtfertigt sein wird, weil der Kläger über einen Zeitraum von ca. 9 Jahren die Identitätstäuschung aufrechterhalten und bei der Identitätsfeststellung trotz Aufnahme in ein Modellprojekt und Vorführung bei diversen Botschaften nicht mitgewirkt hat.
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